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Bei einer Veranstaltung des „Bund Naturschutz“ Ende 2022 wurde den Teilnehmern im Rahmen eines Spaziergangs ein wünschenswerter Standort für eine Windkraftanlage im Landschaftsschutzgebiet „Westliche Wälder“ innerhalb Stadtberger Gemeindegrenzen nahe Deuringen/Diedorf vorgestellt: Die Anlage soll ca. 250 m hoch werden. Zum Vergleich: das Ulmer Münster, aktuell noch die höchste Kirche der Welt, ist 161 m hoch.
Die nächstgelegenen Ansiedlungen in Lettenbach, Diedorf, Deuringen sind um die 1000m von diesem Standort entfernt, Leitershofen ca. 1,6 km.
Spannend für die Bürgerinnen und Bürger Stadtbergens sei, dass sie sich bei Realisierung des Projekts an der WKA beteiligen können, so die „Bürgerenergie Stadtbergen“ in ihrem „Beitrag zur Energiewende“.
Der Standort gehört den Staatsforsten des Freistaats und diese machen – so war auf einer Informationsveranstaltung der Inititativgemeinschaft Bürger-Energie-Genossenschaft Neuburg-Schrobenhausen-Aichach-Eichstätt eG zu vernehmen – eine Zustimmung zu einer Pacht, bzw. zu einem event. Verkauf von einer Bürgerbeteiligung abhängig. https://buergerenergie.bayern/
Die Stadt Stadtbergen meldet, sie hätte den Bayerischen Staatsforsten, verschiedenen Ministerien und dem Bund bereits ihre Absicht vorgetragen die Windenergieanlage mit einem Bürgerbeteiligungsmodell realisieren zu wollen. Da die Standortfläche „nicht in städtischem Besitz ist, konnte der Stadtrat lediglich den Beschluss fassen, dass Stadtbergen dem Energieträger Wind positiv gegenüber steht und grundsätzlich die Errichtung von Windenergieanlagen auf dafür geeigneten Grundstücken ungeachtet der Eigentumsverhältnisse (!) befürwortet.“ „Augsburger Allgemeine Zeitung“ am 26.11. 2022
Zwischenzeitlich haben die Bayerischen Staatsforsten zu verstehen gegeben, dass sie nicht an Stadtbergen verkaufen werden. Die Staatsforsten verkünden, dass sie keine Flächen für Windräder verkaufen, sondern einen Investor oder Planer suchen, der dieses Projekt auf ihren Flächen umsetzt. (Der verlinkte Artikel der „Augsburger Allgemeinen“ befindet sich hinter einer Bezahlschranke.)
Die durchschnittliche Windgeschwindigkeit am Standort beträgt in 200m Höhe um die 6m/s, das sind umgerechnet ca. 22 km/h, bzw. Beaufort 4. Ab Beaufort 9 erreicht Wind Sturmstärke.
Der Wert für die durchschnittliche Windgeschwindigkeit ist dem Energieatlas der Bayerischen Staatsregierung entnommen. Zu einer genaueren Bestimmung der Windverhältnisse wird ein Gutachten beitragen. In der Frühphase eines Projektes ist allerdings häufig noch kein vollständiges Windgutachten notwendig. Wer dieses vollständige Gutachten letztendlich für Stadtbergen erstellen wird war nicht in Erfahrung zu bringen.
Über „Technische Aspekte der Schallemissionen“ will ein Infopapier des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestags aufklären.
Ein besonders heikles Thema ist in diesem Zusammenhang Infraschall.
An Untersuchungen und Studien, die auf eine gesundheitliche Gefahr durch Infraschall hinweisen, arbeitet sich quasi per sofort nach Erscheinen die Windenergiewirtschaft ab und stellt die Ergebnisse der Studien in Frage.
Https://arbeitsgruppe-infraschall-uni-mainz.de/pages/presse-medien.php
Https://www.naturwind.de/faktencheck-zur-infraschallstudie-aus-mainz/
Seit Beginn des beispiellosen Angriffs auf die Ukraine durch Russland hat sich mit dem Wegfall russischer Ressourcen das Thema Klimaneutralität höchstgradig ideologisiert.
Bereits 2013 hat sich Professor Sinn, damals noch Präsident des ifo Instituts – höchst unverdächtig ein Klimaleugner zu sein -, in einem Vortrag den technisch-physikalischen Grenzen des Umbaus der konventionellen Stromversorgung in Wind- und Sonnenstrom aus heimischen Quellen gewidmet: https://www.youtube.com/watch?v=jm9h0MJ2swo&t=122s
Die häufig apostrophierte positive Bürgerbeteiligung in Stadtbergen bezieht sich auf die Teilnahme von ca. 200 Bürgern an einer Infoveranstaltung im Stadtberger Bürgersaal und die Hoffnung, dass eine finanzielle Beteiligungsmöglichkeit der einheimischen Bevölkerung für viele Menschen eine wichtige Perspektive sei.
Stadtbergens Bürger wurden bisher allerdings nicht über ihre Meinung zu Windkraftanlagen befragt, auch nicht auf der Versammlung.
Die Veranstalter beschränkten sich in ihrem Vortrag darauf die Stückzahl der WEA für den ins Auge gefassten Standort vage auf 1 zu beschränken.
Verlautbart wird jedoch inzwischen – von u. a. Stadtbergens Ex-Bürgermeister und Erstem Vorsitzenden des BUND Naturschutz Ortsgruppe Stadtbergen -, dass mehr als 2 Windräder notwendig seien, damit sich die Anlage wirtschaftlich rechne.
Die vielzitierte 2%-Regelung eignet sich nicht mehr um aus ihr irgendwelche Verbindlichkeiten für den bundesdeutschen Flächenverbrauch abzuleiten.
Um sich über die 2% Flächenregelung selbst ein Bild machen zu können hier zwei höchst seriöse Quellen dazu – der Gesetzestext zur „Erhöhung und Beschleunigung des Ausbaus von Windenergieanlagen an Land“ und als quasi Interpretationshilfe eine Ad-hoc Analyse des Umweltbundesamtes „Auswirkungen einer Rotor-in-Planung auf die Verfügbarkeit von Windflächen“. Die Ad-Hoc Analyse nennt als Abschlussdatum den April 2022, der Gesetzestext wurde im Juli 2022 veröffentlicht.
Relativ zum Bebauungsplan gibt es unterschiedliche Flächenbemessungsgrößenordnungen – „Rotor-in“ und „Rotor-out“.
Die meisten Medien verbreiten, bzw. sponsern die Variante, die sich auf den Flächenverbrauch mit 2% Habeck-Zielvorgabe am günstigsten auswirkt. Seriöser wäre es den Flächenverbrauch weitaus höher anzusetzen. Zieht man von der Fläche Deutschlands die Fläche der Naturschutzgebiete, Gewässer und Strassen ab, bleiben 70 bis 80 Prozent Wald und landwirtschaftliche Fläche übrig.
Berücksichtigt man dann noch die im Baugesetzbuch enthaltene Länderöffnungsklausel die besagt, dass die Bundesländer mit eigenen Gesetzen Mindestabstände von Windkraftanlagen zu Wohngebäuden festlegen dürfen, die sich aktuell auf 1000 Meter einzupendeln scheinen, dann kann man den Flächenverbrauch auf je nach Größe, bzw. Höhe der WEA, wenigstens 10-15 Prozent taxieren. Das Bundeswirtschaftsministerium allerdings wird die Öffnungsklausel dahingehend verändern, dass Abstandsregelungen nur dann erlaubt sind, wenn das betreffende Bundesland seine Flächenvorgaben für die Windkraft erreicht.
Immobilienbesitzer dürfen schon mal Teile ihres Grundstücks freiräumen und sich zusammen mit ihren Mietern auch freuen: der Betrieb von Wärmepumpen wird sich mit einem Windrad auf dem eigenen Grundstück verbilligen, oder wenigstens nicht verteuern.