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Windenergie Stadtbergen

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Windenergie Stadtbergen 

Bei einer Veranstaltung des „Bund Naturschutz“ vor 2 Jahren wurde den Teilnehmern im Rahmen eines Spaziergangs ein wünschenswerter Standort für eine  Windkraftanlage im Landschaftsschutzgebiet „Westliche Wälder“ innerhalb Stadtbergens Gemeindegrenzen nahe Deuringen/Diedorf vorgestellt: https://www.augsburger-allgemeine.de/augsburg-land/stadtbergen-fuehrung-zum-moeglichen-standort-des-windrads-stoesst-auf-grosses-interesse-id64621911.html (Alle verlinkten Artikel der Augsburger Allgemeinen Zeitung hinter einer Bezahlschranke)

Die nächstgelegenen Ansiedlungen in Lettenbach, Diedorf, Deuringen sind etwas mehr als 1000m von diesem Standort entfernt, Leitershofen ca. 1,6 km.

Spannend für die Bürgerinnen und Bürger in Stadtbergen sei, dass sie sich bei Realisierung des Projekts an der WKA beteiligen können, so die Bürgerenergie Stadtbergen in ihrem Beitrag zur Energiewende.

Die häufig apostrophierte positive Bürgerbeteiligung in Stadtbergen bezog sich auf die Teilnahme von ca. 200 Bürgern an einer Infoveranstaltung der Inititativgemeinschaft Bürger-Energie-Genossenschaft Neuburg-Schrobenhausen-Aichach-Eichstätt eG - inzwischen Bürgerenergie in Mittelbayern - im Stadtberger Bürgersaal und die Hoffnung, dass eine finanzielle Beteiligungsmöglichkeit der einheimischen Bevölkerung für viele Menschen eine wichtige Perspektive sei. Stadtbergens Bürger wurden auf der Versammlung nicht über ihre Meinung zu der geplanten Windkraftanlage befragt. Die Veranstalter liessen die Besucher ihres Vortrags auch im Unklaren darüber, ob die Stückzahl der WKA am Standort auf 1 beschränkt werden sollte. Verlautbart wird inzwischen - von u. a. Stadtbergens Ex-Bürgermeister und Erstem Vorsitzenden des BUND Naturschutz Ortsgruppe Stadtbergen -, dass mehr als 2 Windräder notwendig seien, damit sich die Anlage wirtschaftlich rechne. Sollte - trotz des aktuellen Bundeswehrvetos (siehe weiter unten) - irgendwann dem Wunsch nach einem Windpark entsprochen und vielleicht sogar mehr als 1-2 Windräder genehmigt werden, so müssten diese stellenweise noch näher an die Anwohner von Lettenbach, Diedorf, Deuringen, Leitershofen heranrücken.

Bürger, die sich an einer Energie-Genossenschaft, bzw. an einer WEA beteiligen wollen, sollten berücksichtigen, dass eine Rendite nicht in jedem Fall garantiert werden kann: https://www.youtube.com/watch?v=ZnnsE89iGGs&t=57s

Die durchschnittliche Windgeschwindigkeit am möglichen Standort beträgt in 200m Höhe um die 6m/s, das sind umgerechnet ca. 22 km/h, bzw. Beaufort 4. Der Wert für die durchschnittliche Windgeschwindigkeit ist dem Energieatlas der Bayerischen Staatsregierung entnommen. Ab Beaufort 9 erreicht Wind Sturmstärke.

Zu einer genauen Bestimmung der Windverhältnisse sollen während der Projektierung Gutachten beitragen. In der Frühphase eines Projektes ist allerdings häufig noch kein vollständiges Windgutachten notwendig. Wer dieses vollständige Gutachten letztendlich für Stadtbergen erstellen sollte war nicht in Erfahrung zu bringen. Über „Technische Aspekte der Schallemissionen“ will ein Infopapier des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestags aufklären: https://www.bundestag.de/resource/blob/959576/6dbc5acbe73ec46dadcf725a90f5c76e/WD-8-096-20-pdf.pdf

Ein besonders heikles Thema ist in diesem Zusammenhang Infraschall - https://www.mdr.de/wissen/windkraftanlagen-infraschall-gesundheit-100.html An Untersuchungen und Studien, die auf eine gesundheitliche Gefahr durch Infraschall hinweisen, arbeitet sich quasi per sofort nach Erscheinen die Windenergiewirtschaft ab und stellt die Ergebnisse der Studien in Frage.

https://arbeitsgruppe-infraschall-uni-mainz.de/pages/presse-medien.php

https://www.naturwind.de/faktencheck-zur-infraschallstudie-aus-mainz/

Seit Beginn der Energiekrise ist das Thema höchstgradig ideologisiert und es dürfte schwerfallen Menschen anzuregen sich beispielsweise unvoreingenommen einem Vortrag von Professor Sinn, damals noch Präsident des ifo Instituts, aus dem Jahre 2013 zu widmen, der sich den physikalischen Grenzen des Energieumbaus in Wind- und Sonnenstrom aus heimischen Quellen widmet.

Die vielzitierte 2%-Regelung eignet sich nicht mehr um aus ihr irgendwelche Verbindlichkeiten für den Flächenverbrauch abzuleiten. Um sich über die 2% Flächenregelung selbst ein Bild machen zu können nachfolgend zwei höchst seriöse Quellen dazu - der Gesetzestext zur „Erhöhung und Beschleunigung des Ausbaus von Windenergieanlagen an Land“ und als quasi Interpretationshilfe eine Ad-hoc Analyse des Umweltbundesamtes „Auswirkungen einer Rotor-in-Planung auf die Verfügbarkeit von Windflächen“.

Die Ad-Hoc Analyse nennt als Abschlussdatum den April 2022, der Gesetzestext wurde im Juli 2022 veröffentlicht.

https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav#__bgbl__%2F%2F*%5B%40attr_id%3D%27bgbl122s1353.pdf%27%5D__1737163166350

https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/479/publikationen/cc_41-2022_auswirkungen_einer_rotor-in-planung_auf_die_verfuegbarkeit_von_windflaechen.pdf

Relativ zum Bebauungsplan gibt es unterschiedliche Flächenbemessungsgrößenordnungen - „Rotor-in“ und „Rotor-out“.

Die meisten Medien bevorzugen die Variante, die sich auf den Flächenverbrauch mit 2% Habeck-Zielvorgabe am günstigsten auswirkt. Seriöser wäre es den Flächenverbrauch weitaus höher anzusetzen. Zieht man von der Fläche Deutschlands die Fläche der Naturschutzgebiete, Gewässer und Strassen ab, bleiben 70 bis 80 Prozent Wald und landwirtschaftliche Fläche übrig.

Berücksichtigt man dann noch die im Baugesetzbuch enthaltene Länderöffnungsklausel die besagt, dass die Bundesländer mit eigenen Gesetzen Mindestabstände von Windkraftanlagen zu Wohngebäuden festlegen dürfen, die sich aktuell auf  um die 1000 Meter einzupendeln scheinen, dann kann man den Flächenverbrauch auf je nach Größe, bzw. Höhe der WEA, wenigstens 10-15 Prozent taxieren.

https://www.sueddeutsche.de/bayern/10h-windrad-bayern-1.5696808

https://www.bayern.de/am-16-november-treten-die-genderten-10h-regelungen-in-kraft-die-nachfrage-nach-neuen-windenergieprojekten-ist-bereits-gestiegen/

Zwischenzeitlich hat die Bundeswehr die Pläne für Windkraftanlagen in Stadtbergen blockiert. Im August 2024 wurde bekannt, dass der Betrieb eines Windrades in Stadtbergen gesetzlich verboten ist, da bestimmte Vorplanungsfragen als absolutes Ausschlusskriterium erkannt wurden. Zuvor hatte die Bundeswehr die maximale Höhe der Rotor-Spitzen auf 189 Meter beschränkt, was für die Rentabilität der Anlagen nicht ausreichte.

Die Stadt Stadtbergen hatte sich für ein Genossenschaftsmodell zur Errichtung von Windräder interessiert, jedoch musste dieser Plan (vorläufig?) aufgegeben werden. Die Stadt rechnet nicht damit, dass in absehbarer Zeit ein Windrad in Stadtbergen stehen wird.

Die Bundeswehr als Träger öffentlicher Belange prüft geplante Vorhaben, um sicherzustellen, dass diese mit den Interessen der Bundeswehr vereinbar sind. In Fällen, wo Windkraftanlagen in der Nähe von Flugplätzen geplant sind, können diese Einschränkungen zu Verzögerungen führen.

Wir dürfen gespannt sein, welcher Interessengemeinschaft letztendlich Vorrang eingeräumt wird - der Bundeswehr und der Landesverteidigung oder grüner Energiepolitik.

https://www.bild.de/politik/inland/politik-inland/tiefflugschneisen-radaranlagen-bundeswehr-verhindert-hunderte-windraeder-87463260.bild.html

https://www.augsburger-allgemeine.de/augsburg-land/stadtbergen-plaene-fuer-windkraft-in-stadtbergen-sind-gescheitert-id70008136.html

https://www.bundeswehr.de/de/organisation/infrastruktur-umweltschutz-und-dienstleistungen/auftrag-iud/traeger-oeffentlicher-belange

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